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Zurück zur ÜbersichtNeue Regelungen für Elektrogeräterecycling ab Januar 2026
Ab dem 01.01.2026 gelten neue Regeln für die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte.
Mit der notwendigen Gesetzesänderung sollen insbesondere die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen – beispielsweise bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Des Weiteren sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Gemäß der Gesetzesänderung müssen Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, zukünftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass an kommunalen Sammelstellen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren müssen, um Brandrisiken zu verringern.
Hintergrund
Die europäische Mindestsammelquote für das Jahr 2021 wurde von Deutschland deutlich unterschritten. Diese Quote soll mit der Gesetzesänderung gesteigert werden, indem mehr über Rückgabemöglichkeiten und mehr Sammelstellen informiert wird. Laut der Gesetzesbegründung seien u. a. wegen der steigenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten bessere Informationen und zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.